Die Heizungsgesetzgebung in Deutschland steht erneut vor großen Veränderungen. Das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll noch im Jahr 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst werden. Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Die viel diskutierte 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch fällt voraussichtlich weg – dafür kommen neue Regelungen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt – verständlich, kompakt und auf den Praxisbezug ausgerichtet. So können Sie Ihre Investitionsentscheidung auf einer fundierten Basis treffen.
Was bedeutet die neue Gesetzeslage für Sie?
Die Übergangsfrist im aktuellen GEG wurde bis zum 1. November 2026 verlängert (zuvor: 1. Juli 2026).
- Es wird keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungsanlagen geben.
- Die bisherige 65 %-Vorgabe für erneuerbare Energien soll nach aktuellem politischen Stand künftig entfallen. Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig.
- Für neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen soll ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine neue stufenweise Vorgabe gelten, nach der ab 2029 ein wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden muss (Bio-Treppe): und zwar ab 2029 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % Anteil. Bestehende und weiterhin betriebene Gasheizungen wären nach dem aktuellen Stand von dieser stufenweisen Vorgabe nicht betroffen.
- Statt durch starre Vorgaben soll die Wärmewende künftig
stärker über den CO₂-Preis gesteuert werden. Dieser steigt ab 2027 voraussichtlich deutlich an. Für Sie bedeutet das: Fossile Energieträger werden tendenziell teurer, während sich Anlagen mit erneuerbaren Energien wirtschaftlich besser stellen. - Bei Gebäuden mit Gas- und Ölheizungen sollen Vermieter künftig den CO₂-Preis, Gasnetzentgelte und den Biomethan- bzw. Bioöl-Aufschlag zur Hälfte übernehmen.
- Förderprogramme für effiziente Heizsysteme sollen weiter bestehen bleiben – in welchem Umfang und in welcher Höhe ist noch nicht bekannt.
Damit soll Eigentümern künftig wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Heizsystems eingeräumt werden.
Wie könnten sich Gas-, Öl- und Strompreise künftig entwickeln?
Die Preisentwicklung von Energie lässt sich nie exakt vorhersagen. Dennoch lassen sich einige strukturelle Trends erkennen.
Fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl unterliegen starken internationalen Preisschwankungen und sind von geopolitischen Entwicklungen abhängig. Gleichzeitig steigt der gesetzliche CO₂-Preis in den kommenden Jahren weiter an, was fossile Energieträger zusätzlich verteuert.
Strompreise hängen stärker vom Ausbau erneuerbarer Energien ab. In Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage können Eigentümer einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen und sich unabhängiger von Preisentwicklungen machen.
Ist die Wärmepumpe jetzt „out“?
Diese Frage wird uns derzeit häufig gestellt. Unsere klare fachliche Einschätzung lautet: nein.
Die Wärmepumpe bleibt – unabhängig von politischen Diskussionen – eine der effizientesten und langfristig am besten planbaren Heizlösungen im Wohngebäudebereich. Sie arbeitet ohne fossile Brennstoffe, ist nicht vom CO₂-Preis betroffen und bietet insbesondere in Kombination mit einer guten Gebäudehülle und ggf. einer Photovoltaik-Anlage stabile Betriebskosten.
Die neue Gesetzeslage schafft mehr Wahlfreiheit, ändert jedoch nichts an den physikalischen und wirtschaftlichen Vorteilen elektrisch betriebener Systeme.
Was versteht man unter klimafreundlichen Brennstoffen?
Unter klimafreundlichen Brennstoffen versteht man vornehmlich Biomethan sowie perspektivisch auch synthetische Gase oder Wasserstoff. Biomethan wird aus organischen Reststoffen gewonnen und kann in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden.
Die Versorgung erfolgt in der Regel bilanziell: Das bedeutet, dass erneuerbares Gas rechnerisch in entsprechender Menge in das Gesamtnetz eingespeist wird, während beim Verbraucher weiterhin das allgemeine Gasgemisch ankommt.
Zu berücksichtigen ist, dass die nachhaltig verfügbare Menge solcher Gase in Deutschland begrenzt ist und gleichzeitig Nachfrage aus Industrie, Stromerzeugung und Verkehr besteht. Zudem ist ihre Herstellung deutlich aufwendiger als die von fossilem Erdgas. Auch wenn für den regenerativen Anteil kein CO₂-Preis anfällt, können entsprechende Tarife spürbar über klassischen Erdgaspreisen liegen. Die langfristige Preis- und Verfügbarkeitsentwicklung ist heute nur eingeschränkt prognostizierbar.
Und wie ist es mit Wasserstoff?
In der öffentlichen Diskussion wird häufig auf so genannte „H2-ready“-Gasgeräte verwiesen. Dabei ist zu beachten, dass eine flächendeckende Umstellung der bestehenden Gasnetze auf reinen Wasserstoff derzeit nicht absehbar ist.
Ob und wann ein konkretes Versorgungsgebiet tatsächlich mit Wasserstoff beliefert wird, hängt von regionalen Infrastrukturentscheidungen und langfristigen Investitionen der Netzbetreiber ab.
Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass Wasserstoff mittelfristig in privaten Wohngebäuden wirtschaftlich verfügbar sein wird. Investitionsentscheidungen sollten daher nicht auf eine spätere Wasserstoffversorgung gestützt werden.
Was ist für Gasetagenheizungen zu beachten?
In vielen Mehrfamilienhäusern in Köln sind einzelne Gasetagenheizungen installiert. Diese dürfen nach aktueller Rechtslage ebenfalls weiterbetrieben werden.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass bei älteren Etagenanlagen mittelfristig höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten entstehen können. Zudem kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, in solchen Gebäuden frühzeitig über alternative Lösungen wie eine zentrale Heizungsanlage oder einen möglichen Fernwärmeanschluss nachzudenken – insbesondere wenn mehrere Geräte im Haus in den kommenden Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.
Hier ist eine vorausschauende Gesamtbetrachtung des Gebäudes häufig sinnvoller als mehrere Einzelentscheidungen unter Zeitdruck.
Gibt es aktuell einen sinnvollen Zeitpunkt für Modernisierungsentscheidungen?
Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit weiterhin verändern, kann es sinnvoll sein, Modernisierungsentscheidungen frühzeitig zu prüfen. Dafür sprechen vorwiegend zwei Punkte:
- Zum einen gelten derzeit weiterhin attraktive staatliche Förderprogramme für effi ziente Heizsysteme, etwa für Wärmepumpen. Ob diese nach der Gesetzesänderung noch in dieser Höhe gewährt werden, ist momentan nicht gesichert.
- Zum anderen sollen die zukünftigen Anforderungen der so genannten Bio-Treppe erst für Heizungen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden.
Wer ohnehin über einen Austausch seiner Heizungsanlage nachdenkt, kann daher prüfen, ob eine Umsetzung noch vor dem 1. November 2026 wirtschaftlich sinnvoll sein kann
Hinzu kommt, dass geopolitische Entwicklungen – wie die aktuellen Konflikte im Nahen Osten – kurzfristig zu starken Energiepreisschwankungen führen können. Gleichzeitig besteht bei anhaltenden internationalen Spannungen auch ein gewisses Inflationsrisiko.
Die Entwicklungen in den Jahren 2022 und 2023 haben gezeigt, dass sich nicht nur Energiepreise, sondern auch Material- und Baukosten innerhalb kurzer Zeit deutlich erhöhen können. Eine frühzeitige Modernisierung kann daher helfen, langfristig stabilere Energiekosten zu erreichen und mögliche Kostensteigerungen bei Investitionen zu vermeiden.
Unsere fachliche Einschätzung
Ob das neue Gesetz tatsächlich so wie beschrieben umgesetzt wird, bleibt abzuwarten, da bereits verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden.
Für alle Eigentümer sollte daher nicht der gesetzliche Zwang, sondern die wirtschaftliche Betrachtung die Entscheidungsgrundlage sein.
Gerade bei älteren Heizungsanlagen (15 Jahre und älter) empfehlen wir eine frühzeitige Bewertung – dabei können folgende Fragen hilfreich sein:
- Wie lange ist ein technisch zuverlässiger Betrieb realistisch?
- Welche Kostenentwicklung ist bei Gas oder Öl zu erwarten?
- Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell?
- Ist eine fossile Heizung, eine Wärmepumpe, Fernwärme oder eine
Hybrid-Lösung für Ihr Gebäude möglich und sinnvoll? - In welchem Umfang kann die Einbindung einer PhotovoltaikAnlage sinnvoll sein, um etwa eine Wärmepumpe oder Haushaltsgeräte anteilig mit selbst erzeugter Energie zu versorgen und langfristig die Energiekosten zu stabilisieren?
Gerne prüfen wir für Sie den Zustand Ihrer bestehenden Anlage und zeigen Ihnen technologieoff en und unabhängig sinnvolle Optionen auf.
Gerade bei älteren Heizungsanlagen kann eine frühzeitige Einschätzung helfen, spätere Entscheidungen unter Zeitdruck zu vermeiden.
Gerne bietet Ihnen unser Installateur- und Heizungsbaumeister (SHK-Meister) Kai Forg ein unverbindliches Orientierungsgespräch an, um Ihre persönliche Situation einzuordnen und mögliche Optionen sachlich zu besprechen. Andreas ZinnTelefon: (0221) 88 88 96-27 |
