Erklärung zur Barrierefreiheit
für hinz-koeln.de
Die Helmut Hinz GmbH & Co. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter hinz-koeln.de veröffentlichte Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 des BFSG sowie der nach § 3 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung (BFSGV). Die technischen Anforderungen für Webseiten werden durch die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 (aktuelle Fassung) definiert.
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeit bei eingebetteten Inhalten von Drittanbietern teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Alle übrigen zuvor bekannten Barrieren wurden behoben. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Website weiter zu verbessern.
Durchgeführte technische Optimierungen im Quellcode der Website
Wir haben unsere Webseite verbessert, damit sie für alle Menschen einfacher zu nutzen ist. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen. Dafür haben wir folgende technische Anpassungen vorgenommen:
- Sprung zum Haupt-Inhalt: Am Anfang jeder Seite gibt es jetzt einen versteckten Link „Zum Inhalt springen“. Er erscheint, sobald man ihn mit der Tastatur oder einem Screenreader fokussiert. So kann man das lange Menü überspringen und schneller zum eigentlichen Inhalt gelangen.
- Klar gekennzeichneter Hauptbereich: Der zentrale Seitenbereich ist technisch als <main> ausgewiesen und hat eine eindeutige ID. Screenreader erkennen damit sofort, wo der Hauptinhalt beginnt.
- Bedienhinweise für die mobile Navigation: In der Hauptnavigation (Handy-Ansicht) haben die kleinen Pfeile zum Auf- und Zuklappen der Untermenüs jetzt aussagekräftige aria-labels. So weiß ein Screenreader z. B. „Untermenü öffnen“.
- Bearbeitungs-Symbole verständlich gemacht: Die kleinen Stift-Symbole für Redakteure sind mit einem aria-label versehen, das ihre Funktion eindeutig beschreibt.
- Plusboxen klar beschriftet: Bei den aufklappbaren Plusboxen (großes Plus oben, Pfeil unten) wurden passende aria-labels hinzugefügt. Assistive Technologien können damit melden: „Inhalt aufklappen“ bzw. „Inhalt schließen“.
- Barrierefreie Bilder-Karussells: Ein eigenes Überwachungs-Script baut die Punkte-Navigation des OwlCarousel automatisch um:
- jeder Punkt bekommt eine sprechende Beschriftung
- sinnvolle Rollen (role) und Tab-Reihenfolge (tabindex) werden gesetzt.
So lässt sich das Karussell auch nur mit Screenreader komfortabel benutzen.
- Klare Struktur: Die Webseite ist mit klaren Überschriften und Abschnitten aufgebaut. Das hilft Ihnen, sich schnell zurechtzufinden und die Inhalte besser zu verstehen.
- Such-Symbol mit Beschreibung: Das Lupen-Icon im Hauptmenü hat jetzt ein aria-label „Suche öffnen“. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreader wissen sofort, was der Button bewirkt.
- Beschriftete Formulare: Die Felder der Kontakt- und Anfrageformulare sind beschriftet. So ist erkennbar, welche Information gerade eingegeben werden soll.
- Gut lesbare Farben: Die Farbwerte des Erscheinungsbildes wurden überarbeitet. Texte und Schaltflächen heben sich jetzt deutlich vom Hintergrund ab – auch der Claim im Seitenkopf und die hellblauen Schaltflächen.
- Anpassbare Darstellung: Die Webseite passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen an, egal ob Sie ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer nutzen. Auch bei starker Vergrößerung (200 %) und auf schmalen Bildschirmen (ab 320 Pixel Breite) bleiben alle Inhalte ohne seitliches Scrollen lesbar.
- Zusätzliches Barrierefreiheits-Widget: Wir bieten ein spezielles Werkzeug („Widget“) an, das Ihnen weitere Hilfen zur Verfügung stellt. Sie können damit zum Beispiel die Schriftgröße oder die Kontraste anpassen. Um dieses Werkzeug zu nutzen, müssen Sie es in den Cookie-Einstellungen unter dem Punkt „WebAbility“ aktivieren.
- Tastaturbedienbarkeit und sichtbarer Fokus (Erfolgskriterium 2.4.7): Alle bedienbaren Elemente lassen sich mit der Tastatur erreichen und zeigen dabei einen deutlich sichtbaren Fokusrahmen. Die Untermenüs der Hauptnavigation klappen auch beim Ansteuern per Tastatur auf, der Menü-Schalter der mobilen Ansicht lässt sich mit der Eingabetaste bedienen, und die Kategorie-Umschaltung der Preisübersicht ist mit den Pfeiltasten bedienbar.
- Alternativtexte für Bilder (Erfolgskriterium 1.1.1): Alle auf der Website eingebundenen Bilder verfügen über einen Alternativtext. Rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet, damit Screenreader sie überspringen.
- Überschriften und Dokumentstruktur (Erfolgskriterien 1.3.1 und 2.4.6): Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die den Seiteninhalt benennt. Leere Überschriften, die Screenreader zuvor als Inhalt ohne Text ankündigten, wurden entfernt. Die Überschriftenebenen passen sich dem jeweiligen Seitenaufbau an, sodass die Gliederung vorlesbar bleibt.
- Überschriftenhierarchie in redaktionellen Inhalten (Erfolgskriterien 1.3.1 und 2.4.6): In den Artikeltexten wurden übersprungene Überschriftenebenen korrigiert. Zwischenüberschriften dienen dort jetzt durchgängig der Gliederung und nicht mehr der rein optischen Auszeichnung. Die Navigation per Screenreader folgt damit dem tatsächlichen Aufbau des Beitrags.
- Dokumente (PDF) (PDF/UA-Standard): Die zum Download angebotenen Dokumente wurden barrierefrei aufbereitet. Sie sind getaggt, haben eine definierte Lesereihenfolge, Alternativtexte für Abbildungen sowie eine hinterlegte Dokumentsprache. Alle neuen PDFs werden von vornherein barrierefrei erstellt.
- Umfassende Prüfung (alle Kriterien): Die Optimierung für assistive Technologien wurde abgeschlossen. Alle Seiten der Website wurden automatisiert gegen die WCAG 2.2 Stufe AA geprüft und ergänzend manuell sowie mit einem Screenreader kontrolliert. Die dabei festgestellten Mängel wurden behoben.
Einsatz von WebAbility als zusätzliches Hilfsangebot
Funktionsübersicht des integrierten Barrierefreiheits-Widgets
Das auf allen Seiten integrierte WebAbility-Widget erweitert die Zugänglichkeit der Website um ein weiteres Hilfsangebot. Dies sind die wichtigsten Funktionen:
| Kategorie | Einzelfunktionen |
|---|---|
| Profile für schnelle Voreinstellungen | Motorische Einschränkungen, Sehbehinderung, Farbenblindheit, Legasthenie, Sehbeeinträchtigung, Kognition & Lernen, Anfälle & Epilepsie, ADHD |
| Inhaltsanpassungen | Schriftgröße (von -50 % bis +200 %), Titel & Links hervorheben, Dyslexie-Schrift, Buchstaben-Abstand, Zeilenhöhe, Schriftstärke |
| Farbanpassungen | Dunkler / heller / hoher Kontrast, hohe / niedrige Sättigung, Monochrom, individuelle Text-, Titel- und Hintergrundfarben |
| Bedienhilfen | Dunkelmodus, Screen-Reader (Text-to-Speech), Lesehilfe (Leselineal), Animationen stoppen, großer Cursor, Sprachnavigation |
| Weitere Merkmale | > 40 Sprachen, Berichtsfunktion für Usability-Probleme, Hilfsfunktionen zur Annäherung an WCAG 2.2 AA |
Nicht barrierefreie Inhalte
Der nachstehend aufgeführte Inhalt ist aus dem folgenden Grund noch nicht vollständig barrierefrei:
| Barriere / Mangel | Betroffene Bereiche / Beschreibung | Relevante Anforderung (WCAG 2.2) | Geplante Maßnahme und Zeitplan |
|---|---|---|---|
|
Inhalte von Drittanbietern |
Eingebettete Inhalte wie z.B. Karten, Online-Kalkulatoren oder Social-Media-Feeds unterliegen nicht vollständig unserer Kontrolle und sind möglicherweise nicht barrierefrei. |
- |
Wir bemühen uns, barrierefreie Alternativen zu nutzen und treten mit den Anbietern in Kontakt, um auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hinzuweisen. |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 14. August 2026 überarbeitet.
Die Bewertung des Barrierefreiheitsstatus basiert auf einer Selbstbewertung, die mittels automatisierter Prüfwerkzeuge sowie manueller Überprüfung durchgeführt wurde. Im August 2026 wurden alle Seiten der Website automatisiert gegen die Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA geprüft und ergänzend manuell sowie mit einem Screenreader kontrolliert.
Die nächste Überprüfung dieser Erklärung erfolgt spätestens zum TT.MM.JJJJ.
Feedback und Kontaktangaben (Barriere melden)
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf hinz-koeln.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Helmut Hinz GmbH & Co.
Team für Barrierefreiheit
Neuer Weyerstraßerweg 5
50969 Köln
Telefon: +49 0221 8888 96 0
Telefax: +49 0221 8888 96 800
E-Mail: post@hinz-koeln.de
Zudem haben Sie die Möglichkeit innerhalb des WebAbility-Widgets über den Link "Problem melden" (unten links, neben dem Logo) Hürden zu melden, die Ihnen während der Bedienung der Website aufgefallen sind.
Wir bemühen uns, auf Ihre Anfragen innerhalb von 7 Werktagen zu antworten.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zum Thema Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einzuschalten. Diese ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.
Sie erreichen die Ombudsstelle unter folgender Adresse:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855 34 51
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-it
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des BFSG obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Bundesländer haben eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsbehörde eingerichtet, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Wer ist die Helmut Hinz GmbH & Co.?
Die Helmut Hinz GmbH & Co. ist ein Kölner Familien-Handwerksbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Umwelttechnik. Gegründet 1946 von Heizungsbaumeister Helmut Hinz, führt heute die dritte Generation – Günter Hinz und sein Sohn Philipp – das Unternehmen mit rund 80 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Was macht die Firma?
Leistungen - kurz erklärt:
Bad
- Badplanung, Altbau- und Komplettsanierung
- Barrierefreie Bäder für sicheres Duschen und Waschen ohne Stolperkanten.
Heizung
- Modernisierung, Wärmepumpen, Brennwert- und Pellettechnik
- Fördermittelberatung und eigener „Heizungskalkulator“.
Photovoltaik
- Planung, Montage, Wartung von Solarstromanlagen inklusive Stromspeicher.
Sanierung & Trinkwasserhygiene
- Rohrleitungstausch, Rückstauschutz, Legionellenprüfung.
Kundendienst & Notdienst
- Reparaturen, Rohrbruchortung, Kanalreinigung, Wasseraufbereitung – 365 Tage im Jahr.
Wartung
- Regelmäßige Checks für Heizungs- und Sanitäranlagen, online Wartungspreis-Anfrage.
Qualität belegt durch Siegel & Auszeichnungen
- Mitglied SHK-Expert-Qualitätsgemeinschaft.
- Partnerzertifikate namhafter Hersteller (Buderus, Grohe, Wilo u. a.).
- „Handwerker des Jahres 2013“ (Kreishandwerkerschaft Köln).
Service Das sagen unsere Kunden
Entdecken Sie, was unsere Kunden über unseren Service sagen und wie wir durch hervorragende Betreuung, schnelle Reaktionszeiten und individuelle Lösungen für Ihre Anliegen überzeugen. Erfahren Sie, wie wir durch unser engagiertes Team und unsere kundenorientierte Arbeitsweise sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse stets im Mittelpunkt stehen und wie wir Sie mit erstklassigem Service unterstützen.