>
  • >
  • >
  • Regierung legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung

REGIERUNG LEGT REFORM DER GEBÄUDEFÖRDERUNG VOR - FOKUS AUF SANIERUNG UND VEREINFACHUNG DER ANTRAGSTELLUNG


28. Juli 2022
Regierung legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung


Regierung legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung
Foto: www.pixabay.com/ nikguy
Die Bundesregierung plant künftig mit 13 bis 14 Milliarden Euro pro Jahr für Gebäudeförderung - vor allem für Sanierungen. Ziel sei etwa, dass viele "Energiefresser" wie alte Fenster und Gasheizungen ausgetauscht werden.

Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein.

Zugleich werden Fördersätze etwa für den Einbau von Wärmepumpen verringert. Laut Bundesminister Habeck: „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung".

Der Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die Drosselung russischer Gaslieferungen und die hohen Preise, sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

Ab Heute, den 28.07.2022, treten die gestaffelten Änderungen in Kraft

  • Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW.
  • Umstellung der Förderbedingungen bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA zum 15. August 2022. Änderungen betreffend die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022. Hierunter fällt u.a. die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus. Das heißt, Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.
  • Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.

Die Fördersätze werden um 5-10 % abgesenkt, um möglichst vielen eine Förderung zu ermöglichen. So liegen die maximalen förderfähigen Kosten bei 60.000 Euro. Wärmepumpen werden bis zu 40 % gefördert, anstatt wie früher bis 50 %. Auch der Fördersatz für den Fenstertausch lag früher bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Dämmmaßnahmen werden bis zu 20 % gefördert. Bei den Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000 Euro) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Dabei könne die Zinsverbilligung für neu gewährte KfW-Kredite in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. Zu Informationen rund um das aktuelle Niveau der Zinsverbilligung, stehen die Produktseiten der KfW zur Verfügung.

______________________________________

Ein Beitrag der Redaktion von HaustechnikDialog.