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NEUE FÖRDERUNGEN FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN


22. Januar 2020
Neue Förderungen für erneuerbare Energien


Neue Förderungen für erneuerbare Energien
Foto: Fotolia
Durch das überarbeitete Klimapaket der Bundesregierung steigen die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen – die Kosten für gedämmte Häuser mit Nutzung von erneuerbaren Energien hingegen sinken. Energiesparhäuser werden so finanziell deutlich attraktiver als bisher.

Die Anhebung des CO2-Preises und somit steigende Kosten für fossile Energien stehen neuen Förderungen der BAFA sowie der KfW für Erneuerbare Energien gegenüber. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermieanlagen werden höher gefördert, energetische Sanierungen können steuerlich abgesetzt werden.

Die Anhebung der CO2-Bepreisung beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und Gebäudebereichs vorgesehen und wird in den folgenden Jahren gestaffelt ansteigen. Wer hingegen seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Ebenfalls ab dem 01. Januar 2020 ist die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesselaustausch ein klimafreundlicheres Modell auf Basis Erneuerbarer Energien eingebaut wird. Der Austausch gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage wird mit einem Zuschuss in voller Höhe belohnt.

Die BAFA fördert ebenfalls neue effiziente und klimafreundliche Heizungen:

  • 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden
  • 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbare Energien-Anteil von mindestens 25 Prozent
  • 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf eine spätere Einbindung Erneuerbarer Energien vorbereitet sind

Überhaupt nicht mehr gefördert werden hingegen neue Ölheizungen. Somit gelten alle Förderungen bei Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme ab dem 01.01.2020 für Wohngebäude nur noch durch das BAFA, nicht mehr der KfW. Ebenso entfallen die KfW-Förderprodukte wie „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ vollständig.

Zudem wurden Anpassungen der Heizungsförderung bei Einzelmaßnahmen vorgenommen:

  • Energieeffizent Sanieren – Kredit (152)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • IKU – Energieeffizent Sanieren (219)
  • KfW-Energeeffizienzprogramm – Energieeffizent Sanieren (278)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Zusammenfassend werden Heizungen auf Basis fossiler Energien in Zukunft deutlich teurer im Betrieb, aufgrund der CO2-Steuer. Ernerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind davon geringer oder nicht betroffen und erhalten bei der Anschaffung eine deutlich bessere Förderung. Somit ist es Zeit für eine klimafreundlichere Heizung.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.hinz-koeln.de/umwelt. Unser SHK-Meister Kai Forg berät Sie gerne bezüglich der Installation von klimafreundlichen Heizungen sowie den entsprechenden Förderungen.