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NEUE FÖRDERRICHTLINIEN FÜR UMWELTSCHONENDE HEIZUNGSSYSTEME: WÄRMEPUMPEN BLEIBEN GEFÖRDERT


04. Januar 2023
Neue Förderrichtlinien für umweltschonende Heizungssysteme: Wärmepumpen bleiben gefördert


Neue Förderrichtlinien für umweltschonende Heizungssysteme: Wärmepumpen bleiben gefördert
Foto: Fotolia
Das Bundesklimaschutzministerium hat neue Förderrichtlinien für umweltschonende Heizungssysteme veröffentlicht. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt erhalten, mit Fördersätzen von bis zu 40 Prozent.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Das Bundesklimaschutzministerium (BMWK) hat im Oktober bereits Richtlinienentwürfe vorgelegt, die am 30. Dezember final abgestimmt wurden und am 1. Januar in Kraft getreten sind.

Die neuen Förderrichtlinien sind Teil der Reformen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und sollen dazu beitragen, den Klimaschutz voranzutreiben und den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken.

Für den Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. ist die wichtigste Nachricht, dass die Förderung für Wärmepumpen weitgehend stabil bleibt. Weiterhin sind Fördersätze von bis zu 40 Prozent möglich. Allerdings gibt es auch einige Änderungen, die vor allem die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) betreffen. Einige dieser Änderungen sind aber auch für systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant.

Zum Beispiel werden zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgeschüttet. Für Gebäudeneubau wird in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen und die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden, wird der bisherige Fünf-Prozent-Bonus auf den Standard-Fördersatz von 25 Prozent gewährt. Das bedeutet, dass der Fördersatz für diese Wärmepumpen von 25 Prozent auf 30 Prozent angehoben wird.
  • Für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen wird ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.
  • Ab dem Jahr 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Das BMWK verweist aber auch auf die laufenden Verhandlungen um die F-Gase-Verordnung und behält sich vor, darauf noch zu reagieren.
  • Wärmepumpen, die die Wärmequelle Raumluft nutzen, wie beispielsweise Abluft-Wärmepumpen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Sie werden nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik (mit einer Zuschussförderung von 15 Prozent) gefördert.
  • Der Fördermittelgeber hat sich dazu entschieden, wieder eine Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben. Diese JAZ geht über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen hinaus und soll sicherstellen, dass nur wirklich effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert werden.
  • Die neuen Förderrichtlinien sind ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und Energieeinsparung in Gebäuden. Sie bieten finanzielle Unterstützung für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme und fördern insbesondere den Einsatz von Wärmepumpen. Allerdings gibt es auch einige Änderungen, die für bestimmte Arten von Wärmepumpen oder Sanierungsmaßnahmen gelten. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen und sich über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Alle Infos zu den Förderbedingungen (auch im Nichtwohnbereich), die Förderanträge und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des BAFA.