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GERICHT ENTSCHEIDET: VERSICHERUNG LEISTET BEI FLIESENLÖSUNGEN NICHT


31. Juli 2019
Gericht entscheidet: Versicherung leistet bei Fliesenlösungen nicht


Gericht entscheidet: Versicherung leistet bei Fliesenlösungen nicht
Foto: Hinz
Das OLG München hat entschieden, dass Versicherungen bei Durchfeuchtungsschäden in gefliesten Duschbereichen mit Bodenablauf nicht leisten müssen. Daher gilt heute mehr denn je: Augen auf bei der Duschplatzgestaltung! Denn es gibt andere Badlösungen, wie zum Beispiel fugenlose, emaillierte Duschflächen, die dem Versicherten maximale Sicherheit bieten.

Bei einem Wasserschaden in einer gefliesten Dusche ohne Duschbecken, also nur mit Bodenablauf, entschied das OLG München 2017, dass kein Anspruch auf Leistung der Leitungswasser-Versicherung bestehe. Die Versicherung müsse nur leisten „beim Vorhandensein einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung“, so das Münchner Oberlandesgericht. Versicherungsnehmer mit Fliesenlösungen müssen den Schaden so aus eigener Tasche zahlen. Das ist ärgerlich, kann aber zum Glück durch die richtige Auswahl von Badlösungen vermieden werden. 
 
Beim Einbau einer fugenlosen Dusche in edlem Stahl-Email – ganz gleich ob als bodengleiche oder bodennahe Duschfläche oder als klassische Duschwanne – handelt es sich um eine fest verbundene Einrichtung. Kommt es hier zu einem Schaden, leisten nach dem OLG-Beschluss von 2017 die Versicherungen. Mit emaillierten Duschflächen des Badherstellers Kaldewei sind Bauherren und Investoren auf der sicheren Seite, denn wo keine Fugen im Duschbereich sind, kann auch kein Durchfeuchtungsschaden auftreten.  
 
OLG München, Hinweisbeschluss vom 30.08.2017, Az.: 25 U 1728/17