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30 JAHRE SIND GENUG - HEIZUNGS-OLDIES MÜSSEN RAUS


31. März 2019
30 Jahre sind genug - Heizungs-Oldies müssen raus


30 Jahre sind genug - Heizungs-Oldies müssen raus
Foto: Fotolia
Fossile Energieträger und veraltete Heizungsanlagen sind oft eine schlechte Kombination: Sie verursachen hohe Nebenkosten und belasten zudem die Umwelt. Laut Energie-Einsparverordnung (EnEV) müssen mehr als eine Million Hausbesitzer ihre Öl- oder Gasheizungen austauschen.

Für Eigentümer nicht nur die Gelegenheit, ihre CO2-Bilanz zu verbessern: Dank Förderungen und niedrigerer Verbrauchskosten kann sich eine Heizungsmodernisierung auf längere Sicht auch finanziell bezahlt machen. Annkathrin Bernritter von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erklärt, was Eigentümer jetzt wissen müssen.

Wen betrifft die Austauschpflicht? 
Handeln müssen Eigentümer, die zum oder nach dem Stichtag 1. Februar 2002 ein Haus mit (inzwischen) veralteter Heiztechnik erworben haben – also Anlagen mit Baujahr 1989 oder älter. Das schreibt die EnEV vor. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Ist der Heizkessel älter als 30 Jahre, bleiben maximal zwei Jahre für die Modernisierung. „Das heißt: Wer heute ein Haus mit veralteter Technik kauft, muss diese innerhalb von zwei Jahren ersetzen“, so Schwäbisch Hall-Expertin Annkathrin Bernritter. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm Zukunft Altbau hat berechnet, dass mehr als eine Million Hausbesitzer dieses Jahr ihre alten Öl- oder Gasheizungen durch neue Anlagen ersetzen müssen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro. 

Ob der eigene Oldie im Keller raus muss, können Eigentümer am Baujahr auf dem Typenschild des Kessels ablesen. Wer dieses nicht findet, sollte einen Blick in die Protokolle des Schornsteinfegers werfen oder diesen direkt fragen. Ob Besitzer ihrer Austauschpflicht nachkommen, prüft ebenfalls der Schornsteinfeger. 

Die schlanke Lösung

Ist der Kessel Baujahr 1989 oder älter, lautet die kostengünstige Lösung: Umstieg auf Brennwerttechnik. „Wer seinen alten mit Öl oder Gas betriebenen Konstanttemperatur-Kessel durch eine Brennwertheizung ersetzt, bekommt für 5.000 bis 9.000 Euro eine energieeffiziente Technik“, sagt die Expertin von Schwäbisch Hall. Noch effizienter ist die Kombination mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage. 

Die umweltfreundlichere Lösung
„Besser für das Klima und nachhaltiger ist, bei einer Heizungsmodernisierung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare und umweltfreundliche Energien umzusteigen“, weiß Bernritter. „Die sind zwar in der Anschaffung etwas teurer, über die Lebensdauer der Anlage sind die Gesamtkosten aber vergleichbar mit Öl- oder Gasheizungen.“ Denkbare Alternativen sind zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe (8.000 bis 20.000 Euro), einer Brennstoffzellenheizung (bis zu 25.000 Euro), einer Pelletheizung (bis zu 20.000 Euro) oder eines Blockheizkraftwerks in größeren Gebäuden (ab 14.000 Euro). Im niedrigen fünfstelligen Bereich beginnen auch thermische Solaranlagen sowie Hybridheizungen, die Öl oder Flüssiggas mit erneuerbaren Energien kombinieren. 

Mit Energieberatung zur optimalen Lösung 
Welches Heizungssystem für Eigentümer und deren Haus geeignet ist, hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. „Die Entscheidung für eine Heizung sollte man nicht aus dem Bauch heraus treffen und nicht nur die reinen Anschaffungskosten als Kriterium heranziehen“, rät die Schwäbisch Hall-Expertin. „Ein professioneller Energieberater berücksichtigt alle Aspekte und empfiehlt dann das passende Heizsystem.“ Der Energieberater kann außerdem überschlagen, bis wann sich welche Investition amortisiert und weiß, welche Förderungen Besitzer in Anspruch nehmen können. Die KfW-Bank beispielsweise fördert die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro. Professionelle Sachverständige finden Eigentümer unter energie-effizienz-experten.de. 

Tipp: Bei niedrigen Kreditbeträgen kommt auch die Finanzierung mithilfe eines Bausparvertrags in Frage, da der Kleinstdarlehenszuschlag für Kredite bis 50.000 Euro entfällt. Übrigens: Auch zur Energieberatung gibt es einen Kostenzuschuss von 60 Prozent (oder maximal 800 Euro). Den Antrag zur Förderung von Energieberatungen erhalten Interessierte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de).