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  • Novellierung Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011

NOVELLIERUNG TRINKWASSERVERORDNUNG ZUM 01.11.2011


01. Oktober 2011
Novellierung Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011


Novellierung Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011
Foto: Fotolia
Zum 01.11.2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung, die neue, umfangreiche Pflichten insbesondere im Bereich Trinkwasserhygiene für Hauseigentümer und Hausverwaltungen beinhaltet. Um Probleme mit Ämtern und Behörden zu vermeiden, zeichnet sich auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen für uns folgende Vorgehensweise ab:

 

Ortsbegehung aller in Frage kommenden Objekte durch unsere Kundendienst-Techniker. Dabei Bestandsaufnahme aller relevanten Anlagenbauteile der Trinkwasserinstallation. Überprüfung auf etwaige augenscheinliche Mängel, z. B. Trinkwasserleitungen/ Ausdehnungsgefäße ohne Durchströmung, fehlende Legionellenschaltung der Regelung.

  • Auswertung der Begehungsergebnisse und ggf. Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit Preisen. Diese Unterlagen könnten zudem als technische Grundlage für eine Bestandsanzeige des Hauseigentümers an das örtlich zuständige Gesundheitsamt dienen.
  • Generell sollten alle Warmwasserspeicher einmal jährlich entkalkt und gewartet werden.
  • Grundsätzlich sollten alle Wasseraufbereitungsanlagen halbjährlich gewartet und überprüft werden.
  • Rückspülfilter müssten mindestens alle 2 Monate gespült werden (am kostengünstigsten durch einen Hausbewohner oder Hausmeister, mit Dokumentation). Andernfalls ist auch der Einsatz eines automatischen Rückspülfilters möglich.
    Bei Feinfiltern könnte halbjährlich der Einsatz erneuert werden. Ggf. empfiehlt sich eine Umrüstung auf Rückspülfilter.
  • Hinsichtlich der neu vorgeschriebenen Wasserproben (u. U. mehrmals jährlich) sehen wir derzeit praktisch das größte Problem. Wie ständig von allen Mehrfamilienhäusern in Deutschland Wasserproben analysiert werden sollen, ist für uns derzeit schwer vorstellbar. Nichts desto trotz könnte im Rahmen der Wartung auch eine Wasserprobe genommen und eingeschickt werden. Ggf. ist ein Einbau von Prüfhähnen erforderlich.Die Information der Hausbewohner über die Ergebnisse der Wasseranalyse sollte durch die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer erfolgen. Die Information über etwaige Zusätze einer Wasseraufbereitung können wir per Aushang übernehmen.

Zusammenfassend glauben wir, dass mit den vorstehenden Maßnahmen die wesentlichen Punkte der novellierten Trinkwasserverordnung durch uns erfüllt, dokumentiert und dauerhaft eingehalten werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen die für Ihr Objekt erforderlichen Maßnahmen. Rufen Sie uns unter Telefonnummer 0221 94404220 einfach an.