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KEINE HAFTUNG FÜR SCHWARZARBEIT!


01. September 2013
Keine Haftung für Schwarzarbeit!


Keine Haftung für Schwarzarbeit!
Foto: Hinz
Bundesrichter stärken das ehrliche Handwerk - Laut Urteil des BGH aus August 2013 sind Verträge über Schwarzarbeit nichtig! Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass bei vertraglichen Vereinbarungen, bei denen beide Parteien gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages auszugehen ist.

Mit der aktuellen Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich geändert und eindeutig festgestellt, dass Verträge über Schwarzarbeit nichtig sind und keine Gewährleistung zur Folge haben können.

Damit stärken die Bundesrichter das ehrliche Handwerk! 
Das Handwerk begrüßt darum einhellig den Spruch aus Karlsruhe. Dadurch, dass ein Vertrag über Schwarzarbeiten insgesamt nichtig ist, läuft jeder Auftraggeber von Schwarzarbeit zukünftig Gefahr, bei Pfusch im Regen zu stehen und auf den Kosten für Mängelbeseitigungen sitzen zu bleiben, die unter Umständen den gezahlten Schwarzarbeiterpreis für die Arbeiten um ein Vielfaches übersteigen können. So kann Schwarzarbeit für den Auftraggeber schnell richtig teuer werden!