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DIE GASHAUSSCHAU - VORSICHT VOR UNSERIÖSEN ANGEBOTEN!


10. Januar 2011
Die Gashausschau - Vorsicht vor unseriösen Angeboten!


Die Gashausschau - Vorsicht vor unseriösen Angeboten!
Foto: Fotolia
„Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet" - soweit die Fakten. Dabei ist jedoch nicht vorgeschrieben, WER diese „Gashausschau“ durchführen muss. Ganz im Gegensatz dazu werden Hausbesitzer mit Gasheizung derzeit mit amtlichem Gehabe bestimmter Werbeschreiber zur Kasse gebeten. Der Verband der Haus- und Grundeigentümer spricht dabei von Bauernfängerei und Panikmache.

Der Geschäftsführer von Haus und Grund, Rechtsanwalt Wolf-Bodo Friers, bekommt seit Monaten zahlreiche Anrufe von verunsicherten Vermietern und Hausbesitzern. Die Frage sei immer die gleiche: "Bin ich verpflichtet, vom Schornsteinfeger die Gashausschau durchführen zu lassen?". Die Antwort: Nein!

Fazit: Die Gashausschau kann jeder selber machen. Auf zahlreichen Internetseiten wird erklärt wie es geht, z. B. anhand der Checkliste der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.).

Häufig stellt sich jedoch heraus, dass dann doch der Ruf des Experten notwendig ist. Dafür stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Abgesehen davon ist die Gashausschau in der Wartung der Zentralheizung durch uns automatisch, also völlig ohne Mehrkosten für Sie, enthalten.