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ALTERSGERECHT UMBAUEN – INVESTITIONSZUSCHUSS BEI BARRIEREREDUZIERUNG
16. August 2018
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss bei Barrierereduzierung

Foto: Fotolia
Die KfW und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
Anträge stellen können natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohungen in Wohneigentümergemeinschaften ebenso wie Mieter von Wohungen und Einfamilienhäusern.
Gefördert werden u. a. Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland im Bereich Barriereschutz. Also auch Maßnahmen für ein barrierefreies Bad. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus bis zu 12,5 % pro Antrag. Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren. Maßnahmen zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen" (Produktnummer 159) gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der KfW oder wenden Sie sich an unseren Projektleiter Sanitär, Herrn Thomas Hermann, unter Telefon (0221) 94 40 42-20.