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ÄNDERUNG DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG IN DER PIPELINE?


19. März 2013
Änderung der Energieeinsparverordnung in der Pipeline?


Änderung der Energieeinsparverordnung in der Pipeline?
Foto: Adobe Stock
Kabinett beschließt Änderung der Energiesparverordnung, diese ist aber zur Zeit noch nicht rechtskräftig. Für die Jahre 2014 und 2016 ist jeweils eine Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärbedarfs um etwa 12,5 % bei Neubauten, sowie des zulässigen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um etwa 10%, vorgesehen. Die Anforderungen für den Gebäudebestand sollen nicht verschärft werden.

Geplant ist die Einführung einer Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilien- anzeigen, insbesondere beim Verkauf oder der Vermietung. Des Weiteren soll die Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter zur Pflicht werden. Dieser Energieausweis müsste dem potenziellen Käufer oder Mieter bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Außerdem sollen Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen in Zukunft stichprobenartig kontrolliert werden dürfen (Zuständigkeit in den Bundesländern).

Auch für den Referentenentwurf vom Oktober 2012 sind Änderungen vorgesehen.

Das Nachweisverfahren EnEV easy soll aus dem Verordnungstext gestrichen werden. Zusätzlich gibt es bei der Ermittlung des zulässigen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (HTmax) Umstrukturierungen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wird er zur Zustimmung an den Bundesrat weitergeleitet. Sollte es Änderungen von Seiten des Bundesrates geben, muss das Bundeskabinett erneut über diese beschließen und erneut dem Bundesrat zukommen lassen. Gesetzt den Fall einer Zustimmung ohne Änderungsmaßgaben, oder nach dem Änderungsverfahren, wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.

Abhängig vom Datum der Verkündung wird die Frist für das Inkrafttreten der neuen Regelungen gesetzt. Den Betroffenen wird hierdurch ausreichend Zeit eingeräumt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.