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ACHTUNG: NEUE GESETZGEBUNG ZUR HEIZKOSTENABRECHNUNG
01. Februar 2013
Achtung: Neue Gesetzgebung zur Heizkostenabrechnung

Foto: Fotolia
Seit dem 01. Januar 2009 muss bei Neuanlagen der Energieverbrauch für die zentrale Warmwasserbereitung mit einem geeichten Wärmemengenzähler gemessen werden. Für Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2013 (§ 9,2 HKVo). Für eine zukünftige rechtssichere Abrechnung empfehlen wir Ihnen schon heute eine Umrüstung der Anlage mit einem Wärmezähler zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher. Bei Abrechnung der Heizungsenergie mit Heizkostenverteilern wird ein zweiter Wärmezähler empfohlen.