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WIE DIE NEUE TRINKWASSERVERORDNUNG AUCH SIE BETRIFFT

In Deutschland ist Trinkwasser eines der am besten kontrollierten Lebensmittel und von konstant hoher Qualität. Seit dem 24. Juli 2023 gilt die neue Trinkwasserverordnung, die europäische Vorgaben für den Schutz des Trinkwassers in nationales Recht umsetzt. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie beim Betreiben und Nutzen von Trinkwasseranlagen ab sofort beachten sollten.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Schutz des Trinkwassers zum Bereich des Gesundheitsschutzes gehört. Das bedeutet, dass die Handlungsvorgaben der Trinkwasserverordnung unterliegen und nicht dem Bestandsschutz. Somit sind alle Betreibenden zur Anpassung einer ungenügenden Trinkwasseranlage an die anerkannten Regeln der Technik verpflichtet sowie zur Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebs nach diesen Regeln.

Bleirohre müssen weichen

Aufgrund dessen müssen alte Bleirohre ausgetauscht oder stillgelegt werden, da Blei auch in geringer Konzentration gesundheitsschädlich ist. Dies muss bis zum 12. Januar 2026 geschehen. Auch die Grenzwerte für andere Schadstoffe wurden reduziert bzw. erstmals neu definiert.

Finden wir als Installationsbetrieb Bleileitungen in einem Objekt und wird vom Betreibenden kein Auftrag zur Erneuerung erteilt, besteht eine Verpflichtung. dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Somit empfehlen wir eine frühzeitige Prüfung und ggf. Erneuerung von Trinkwasserleitungen.

Eine geringe Neuerung zur Legionellenprüfung

Legionellenbefall im Trinkwasser ist gesundheitsschädlich – deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung die regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität auf Legionellenbefall vor. Dabei bleibt die Häufigkeit der Beprobung unverändert bei drei Jahren. Gehandelt werden muss, wenn bei der Untersuchung des Trinkwassers der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) erreicht wird. Zuvor war ein Überschreiten dieses Werts notwendig. Zudem werden bei der Beurteilung von Befunden künftig mehr Beprobungen angesetzt, um die Zuverlässigkeit der Untersuchungsergebnisse zu erhöhen.

Risikomanagement wird verpflichtend

Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende und umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung fest. Dies umfasst die Wasserversorgung bis zur Entnahmearmatur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Daraus entsteht für den Betreiber der Wasserversorgungsanlage die Pflicht, Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten.

Was wir Ihnen raten

Für Betreibende und Nutzende von Wasserversorgungsanlagen

  • Lassen Sie einen Trinkwasser-Check von uns durchführen
  • Lassen Sie Ihre Wasseraufbereitungsanlagen (z. B. Trinkwasserfilter, Enthärtung, Dosieranlage) mindestens jährlich warten
  • Lassen Sie Warmwasserspeicher mindestens alle zwei Jahre reinigen und entkalken
  • Stellen Sie sicher, dass Rückspülfilter mindestens alle zwei Monate gespült werden und dies entsprechend dokumentiert wird
  • Informieren Sie Ihre Mieter mindestens jährlich über die Trinkwasserbeschaffenheit, insbesondere bei der Installation von Wasseraufbereitungsanlagen sowie umgehend bei einem Legionellenbefall
  • Informieren Sie Ihre Mieter über die Vermeidung von Stagnationszeiten

Für Nutzende von Wasserversorgungsanlagen

  • Vermeiden Sie längere Stagnationszeiten an allen Entnahmestellen Ihrer Wohnung

 

Rund um das Thema Trinkwasserhygiene steht Ihnen unser Projektleiter Sascha Fix via Mail an sf@hinz-koeln.de oder telefonisch unter (0221) 88 88 96-15 gerne zur Verfügung.