Die neue Trinkwasserverordnung

Jährliche Legionellenprüfung des Trinkwassers ab 1. November 2011 Pflicht für Vermieter/Eigentümer

Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich im Süßwasser entwickeln, leider auch in Trinkwasserleitungen. Bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 50 °C fühlen sie sich am wohlsten und vermehren sich rasant.

Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von Wasser, das von Legionellen befallen ist, besteht in der Regel nicht, jedoch kann es durch die Aufnahme des lungengängigen Aerosols, das z. B. beim Duschen freigesetzt wird – zu grippeähnlichen Erkrankungen oder sogar zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen kommen. Allein aus diesem Grund ist die Bekämpfung dieser Bakterien zwingend notwendig.

Seit dem 1. November 2011 wird in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001” eine jährliche Untersuchung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorgeschrieben. Die Durchführung der Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern überwacht. Davon betroffen sind praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern – rund zwei Millionen in Deutschland.

Ihre Pflichten als Vermieter oder Eigentümer

  • Unverzügliche Bestandsmeldung der betreffenden Anlagen an das Gesundheitsamt für Großanlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der weitest entfernten Entnahmestelle.
  • Jährliche Probenahme am Eingang und Ausgang der Trinkwassererwärmer-Anlage sowie am Ende jeder Warmwassersteigleitung mit Temperaturmessung durch zertifizierte Probenehmer
  • Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor mit frist- und fachgerechtem Versand und unverzügliche Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse
  • Bei Legionellenbefund unverzügliche Anzeige an das Gesundheitsamt und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, anschließend erneute Prüfung der Werte und zehnjährige Archivierung
  • Dokumentation der Maßnahmen sowie Information des Gesundheitsamtes und der Mieter

Unsere Lösung aus einer Hand

Nach einer eingehenden Sichtung des Marktes und diversen Gesprächen haben wir mit der Firma Kalorimeta einen – wie wir meinen – sehr seriösen und kompetenten Partner gefunden, der Ihnen alle vorstehend aufgeführten Pflichten der Trinkwasserverordnung abnehmen kann. Kalorimeta ist seit 55 Jahren eines der führenden Messdienstunternehmen in Sachen verbrauchsabhängige Abrechnung von Wasser und Wärme.

Anders als viele Unternehmen, die nun durch die Aufnahme jährlicher Wasserproben in ihr Dienstleistungsangebot von der neuen Trinkwasserverordnung profitieren möchten, verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Es geht uns darum, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Trinkwasseranlage mängelfrei ist und Legionellen erst gar nicht entstehen können.

Gemeinsam mit der Firma Kalorimeta haben wir daher folgendes Dienstleistungsangebot für Sie erarbeitet:

EINMALIG

  • Erfassung der Anlage, Prüfung auf technische Mängel (speziell erarbeiteter Prüfungskatalog) durch geschultes Fachpersonal sowie Erstellung eines Berichts
  • Meldung der Liegenschaften an das Gesundheitsamt
  • Einbau der Ventile zur Probeentnahme

JÄHRLICH

  • Regelmäßige orientierende Probenahme vor Ort durch einen zertifizierten Probenehmer
  • Protokollierung der Probeentnahme
  • Sicherstellung der Logistik und Einhaltung der Fristen
  • Kommunikation mit Labor, Kunden, Gesundheitsamt und Mieter inkl. Übermittlung des Ergebnisses
  • Dokumentation und zehnjährige Archivierung
  • Umlage in der Betriebskostenabrechnung

Ihre Hinz-Kalorimeta-Vorteile

  • Direkter Daten- und Informationstransfer zwischen Hinz und Kalorimeta über alle technischen Objektdaten
  • Komplette Dienstleistung aus einer Hand, angefangen von der Meldung beim Gesundheitsamt über den Einbau von Probeventilen bis hin zur Probeentnahme und ggf. Information der Nutzer
  • Zertifizierung und regelmäßige Schulung der Probenehmer
  • Erfahrung im Umgang mit Mietern und Terminierungen
  • Logistik und zentrale Kommunikation mit Laboren und Gesundheitsämtern
  • Restantenverfolgung, Dokumentation und Archivierung bei Kalorimeta

Der nächste Schritt

Anruf genügt! Wir veranlassen eine für Sie unverbindliche Angebotserstellung. Bei Übereinkunft wickeln Sie dann alle weiteren Schritte direkt mit der Firma Kalorimeta ab.
Sollten bei der Ortsbegehung/Bestandsaufnahme technische Mängel festgestellt werden, so werden wir hierüber, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, direkt von Kalorimeta informiert.
In dem Fall werden wir umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um mit Ihnen weitere Maßnahmen zu besprechen.



Vorsicht bei der Heizungsbefüllung!

Im letzten Jahr haben sich die Auflagen für die Installation zum Nachfüllen der Heizung noch einmal extrem verschärft.
Generell gilt: Es darf kein Heizungswasser in die Trinkwasseranlage gelangen.

Wichtig ist, dass während der Befüllung sowie der Nachfüllung der Heizung sicher gestellt ist, dass keine Flüssigkeiten, die als Träger einer oder mehrerer giftiger Stoffe eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, zurück in das Trinkwassersystem gesaugt oder gedrückt werden. Somit gilt es, die Trinkwasser führende Leitung abzusichern.

Bei der Montage dieser Sicherungseinrichtung zur Befüllung/ Nachfüllung der Heizungsanlage sind folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Sicherungseinrichtung besteht immer aus einem Rohrtrenner sowie den entsprechenden Zubehörteilen, wie Absperr- und Wartungsarmaturen etc., die für eine ordnungsgemäße Funktion, Inspektion und Wartung benötigt werden.
  • Der Rohrtrenner ist hygienisch in das Rohrleitungsnetz einzubinden (Vermeidung von Stagnation).
  • Die Verbindung von Trinkwasserinstallation und Heizungsinstallation kann weiterhin über einen Schlauch erfolgen und gilt als ständiger Anschluss, welcher – insbesondere während des
    Befüll-/ Nachfüllvorganges – abzusichern ist. Dies gilt auch dann, wenn der Schlauch abgenommen werden kann.
  • Die Absperreinrichtungen vor dem Rohrtrenner und an der Heizungsanlage sind nach dem
    Befüll-/ Nachfüllvorgang zu schließen, um z. B. Wasserschäden durch einen geplatzten Füllschlauch zu vermeiden.
  • Sicherungseinrichtungen sind wartungsbedürftig.

Automatische Fülleinrichtungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Liebe Kunden, aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Installationen zur Heizungsbefüllung noch nicht den vorstehenden Vorschriften entsprechen. Unsere Kundendiensttechniker sind daher angehalten, dies bei der nächsten Wartung zu überprüfen und ggf. mit Ihnen erforderliche Nachrüstungen zu besprechen.

Für Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter Telefonnr. 0221 9440422-0 zur Verfügung.



13.01.2012
Bodengleiche Entwässerung auch in der Sanierung

 

Bild: Viega

Der Systemhersteller Viega hat das variable Produktprogramm Advantix zur Bodenentwässerung um weitere Abläufe speziell für die Sanierung ergänzt. Durch ihre sehr geringe Bauhöhe sind diese optimal für den Einsatz im Bestand geeignet. Damit steht der modernen Badgestaltung mit bodengleicher Dusche auch bei der Renovierung nichts mehr im Wege.

                 

 

Eine bodengleiche Dusche ist nicht nur ein Komfortgewinn: Als barrierefreie Ausstattung ist sie darüber hinaus für die langfristige Vermietbarkeit von Objekten aufgrund des demografischen Wandels ein wichtiges Kriterium. Um diese Duschen auch bei geringer Bodenaufbauhöhe entsprechend installieren zu können, hat Viega neue Abläufe mit einem noch flacheren Grundkörper entwickelt. Diese stehen in verschiedenen Varianten zur Verfügung und können dadurch mit den neuen Duschrinnen zu einer superflachen Lösung ergänzt werden.

Hydraulisch und hygienisch sicher
Zu einer fachgerechten Entwässerung gehört auch der zuverlässige Schutz vor Kanalgerüchen. Die Abläufe halten eine sichere Sperrwasserhöhe von 25 mm vor und die hydraulisch günstige Konstruktion des Grundkörpers sorgt außerdem für eine gute Rücksaugsicherheit.

Die neuen Abläufe sind darüber hinaus selbst reinigend – ebenfalls ein Resultat der durchdachten Hydraulik: Die Strömungswege sind so konzipiert, dass abfließendes Wasser allen Schmutz mitnimmt.

Möchten auch Sie Ihr Bad durch eine bodengleiche Dusche komfortabler, sicherer und hygienischer machen und dadurch dessen Wert steigern? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich dazu und stehen Ihnen zur Vereinbarung eines Termins unter Telefon 0221 9440422-0 zur Verfügung.

Quelle: Haustechnik-Dialog, BitSign GmbH, Postfach 210121, 30401 Hannover www.haustechnikdialog.de

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Dichtheitsprüfung von privaten Gründstückentwässerungsleitungen

Wie geht es weiter mit der Dichtheitsprüfung?

Zu dieser Thematik gaben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln am 19.12.11 folgende Pressemitteilung heraus:

„Über die Medien ist bekannt geworden, dass Umweltminister Remmel im Januar eine Novelle zum § 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen einbringen will, die diesen Paragraphen bürgerfreundlicher gestalten soll. Nähere Einzelheiten sind derzeit nicht zu erfahren.
Bis zu einer Neuregelung gilt weiterhin die gesetzliche Frist für Dichtheitsprüfungen bis zum Ende des Jahres 2015. In Köln wurden darüber hinaus per Satzung verkürzte Fristen für die Gebiete in Wasserschutzzonen festgelegt. Damit es zu keinen weiteren Verunsicherungen bei den Grundstückseigentümern kommt, werden die StEB die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und neue Erkenntnisse zeitnah weitergeben.
Bis klar ist, wie die Neuregelungen konkret aussehen sollen, werden die StEB darüber hinaus die Einleitung von Verwaltungsverfahren oder von ordnungsrechtlichen Aktivitäten aussetzen. Das Beratungsangebot bleibt weiterhin in gewohntem Umfang bestehen. Sofern die Neuregelungen Anpassungen der bisherigen Vorgehensweise erforderlich machen, werden die StEB diese zeitnah umsetzen.

Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf unsere Internetseite www.steb-koeln.de
oder rufen uns über die Hotlinenummer 0800 / 66 48 573 an.“

Nach letzten Informationen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln liegen den politischen Vertretern derzeit zwei völlig unterschiedliche Gesetzentwürfe und eine neue Rechtsverordnung zur Beratung vor. Welches Ergebnis die Beratungen der politischen Gremien im Düsseldorfer Landtag haben werden, bleibt abzuwarten. Der Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln wird sich dafür einsetzen, dass es insbesondere in Wasserschutzzonen weiterhin verbindliche Regeln geben wird und all diejenigen, die bisher aus Verpflichtung und Vertrauen auf die Gesetzgebung eine Prüfung durchgeführt haben, nicht schlechter gestellt werden als alle anderen.


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04.01.2012
Keine Chance für Väterchen Frost

 

Frosti® und Frosti®-plus –
die frostsichere Außenarmatur von Kemper.

Bild: Kemper

Wie vielen die Kälteperiode im Februar eindrucksvoll gezeigt hat, können Frost und Kälte an Außenarmaturen, die permanent der Witterung ausgesetzt sind, große Schäden anrichten, die kostspielig behoben werden müssen. Zum Schutz von Rohren, Leitungen und Armaturen haben die Mitgliedsunternehmen der Initiative Blue Responsibility spezielle Lösungen entwickelt, mit denen Hausbesitzer das ganze Jahr im Außenbereich fließend Wasser haben, ohne beschädigte Leitungen fürchten zu müssen. Zudem beugen die Systeme der Verunreinigung des Trinkwassers im Hause vor.

 

Wasserentnahmestellen für den Garten oder in der Garage sind am stärksten gefährdet: Sinken die Temperaturen unter 0° Celsius, kann Wasser in Leitungen und Armaturen gefrieren und diese beschädigen oder zum Platzen bringen. Besonders kostspielig kann es werden, wenn das Wasser ins Mauerwerk, die Gebäudedämmung oder in den Innenbereich eingedrungen ist. Mussten bislang Außenzapfstellen zu Beginn der Frostperiode deshalb abgesperrt und aufwändig entleert werden, bieten die deutschen Markenhersteller nachhaltiger Sanitärlösungen jetzt Armaturen, die komfortabel in der Anwendung sind und zugleich dem Frost trotzen.

Sicher und hygienisch

Hersteller wie Honeywell, Kemper, NIL Gampper und Schell haben Systeme entwickelt, bei denen das Absperrventil im geheizten Hausinneren liegt. So sind die Zuleitungen vor Kälte und Frost geschützt. Die Zapfstelle befindet sich dabei nach wie vor im Außenbereich und kann wie gewohnt bedient und dort beispielsweise der Gartenschlauch angeschlossen werden. Zudem sorgt eine neuartige Belüftungstechnik dafür, dass nach der Benutzung das restliche Wasser automatisch aus der Armatur abfließt. Das mühsame Entleeren und Absperren der Wasserleitungen gehört damit der Vergangenheit an. Die automatische Selbstentleerung hat darüber hinaus den großen Vorteil, dass kein stehendes Wasser in der Armatur zurückbleibt und verkeimen kann.

Werterhalt und Trinkwasserschutz

Für Hausbesitzer und Objektbetreiber lohnt sich die Investition in frostsichere Armaturen mehrfach: Sie sind praktisch, sorgen dafür, dass die wertvolle Ressource Trinkwasser im Haus vor Verunreinigung durch stagnierendes Wasser in selten genutzten Außenleitungen geschützt ist und können auch bei bestehenden Gebäuden problemlos nachgerüstet werden.

Quelle: Haustechnik-Dialog, BitSign GmbH, Postfach 210121, 30401 Hannover www.haustechnikdialog.de

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02.01.2012
Für Hausbauer und Sanierer - KfW fördert mehr

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus und intensiviert damit ihr Engagement bei der Bewältigung des Klimawandels und der wachsenden demographischen Herausforderungen. Mit dem neuen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeführt. Damit soll den besonderen Herausforderungen, die ein energetischer Umbau z.B. bei einer historisch oder architektonisch besonders wertvollen Fassade mit sich bringt, Rechnung getragen werden.

Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" unterstützt.

 

Barrierereduziertes Wohnen bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt. Die KfW führt das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, z.B. der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren und der Einbau von Aufzügen. Der Anbau von Terrassen, Balkonen oder Loggien kann nicht mitfinanziert werden. Gefördert werden jedoch die Herstellung einer schwellenlosen Erreichbarkeit von vorhandenen Freisitzen sowie die Ausstattung von vorhandenen Brüstungen mit Durchsichten ab einer Höhe von 60 cm über dem Bodenniveau.

Neu ist die Einführung des Förderstandards "Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses.

"Mit der Weiterentwicklung der wohnwirtschaftlichen KfW-Programme wollen wir dazu beitragen, den Wohnungsbestand nachhaltig zukunftsfähig zu machen. Die energetische Sanierung ist dabei ein zentrales Element, denn damit können wir nicht nur die Wohnqualität verbessern, sondern nicht zuletzt auch dem Klimawandel wirksam entgegenwirken. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Förderung bleibt der Abbau von Barrieren in unseren Häusern und Wohnungen.
 

 

Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u. a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

 Quelle: Haustechnik-Dialog, BitSign GmbH, Postfach 210121, 30401 Hannover www.haustechnikdialog.de

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