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Die neue Trinkwasserverordnung Jährliche Legionellenprüfung des Trinkwassers ab 1. November 2011 Pflicht für Vermieter/Eigentümer Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich im Süßwasser entwickeln, leider auch in Trinkwasserleitungen. Bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 50 °C
fühlen sie sich am wohlsten und vermehren sich rasant. Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von Wasser, das von Legionellen befallen ist, besteht in der Regel nicht, jedoch kann es durch die Aufnahme des
lungengängigen Aerosols, das z. B. beim Duschen freigesetzt wird – zu grippeähnlichen Erkrankungen oder sogar zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen
kommen. Allein aus diesem Grund ist die Bekämpfung dieser Bakterien zwingend notwendig. Seit dem 1. November 2011 wird in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001” eine
jährliche Untersuchung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorgeschrieben. Die Durchführung der Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern überwacht. Davon betroffen sind
praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern – rund zwei Millionen in Deutschland. Ihre Pflichten als Vermieter oder Eigentümer
Unsere Lösung aus einer Hand Nach einer eingehenden Sichtung des Marktes und diversen Gesprächen haben wir mit der Firma Kalorimeta einen – wie wir meinen – sehr seriösen und kompetenten Partner
gefunden, der Ihnen alle
vorstehend aufgeführten Pflichten der Trinkwasserverordnung abnehmen kann. Kalorimeta ist seit 55 Jahren eines der führenden Messdienstunternehmen in Sachen verbrauchsabhängige Abrechnung von Wasser und Wärme.
Anders als viele Unternehmen, die nun durch die Aufnahme jährlicher Wasserproben in ihr Dienstleistungsangebot von der neuen Trinkwasserverordnung profitieren möchten, verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Es geht uns darum,
dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Trinkwasseranlage mängelfrei ist und Legionellen erst gar nicht entstehen können. Gemeinsam mit der Firma Kalorimeta haben wir daher folgendes Dienstleistungsangebot für Sie
erarbeitet: EINMALIG
JÄHRLICH
Ihre Hinz-Kalorimeta-Vorteile
Der nächste Schritt Anruf genügt! Wir veranlassen eine für Sie unverbindliche Angebotserstellung. Bei Übereinkunft wickeln Sie dann alle
weiteren Schritte direkt mit der Firma Kalorimeta ab.
Im letzten Jahr haben sich die Auflagen für die Installation zum Nachfüllen der Heizung noch einmal extrem verschärft.
Wichtig ist, dass während der Befüllung sowie der Nachfüllung der Heizung sicher gestellt ist, dass keine Flüssigkeiten, die als Träger einer oder mehrerer giftiger Stoffe eine Gefahr für die menschliche
Gesundheit darstellen können, zurück in das Trinkwassersystem gesaugt oder gedrückt werden. Somit gilt es, die Trinkwasser führende Leitung abzusichern. Automatische Fülleinrichtungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.
Eine bodengleiche Dusche ist nicht nur ein Komfortgewinn: Als barrierefreie Ausstattung ist sie
darüber hinaus für die langfristige Vermietbarkeit von Objekten aufgrund des demografischen Wandels ein wichtiges Kriterium. Um diese Duschen auch bei geringer Bodenaufbauhöhe entsprechend
installieren zu können, hat Viega neue Abläufe mit einem noch flacheren Grundkörper entwickelt. Diese stehen in verschiedenen Varianten zur Verfügung und können dadurch mit den neuen
Duschrinnen zu einer superflachen Lösung ergänzt werden. Hydraulisch und hygienisch sicher
Die neuen Abläufe sind darüber hinaus selbst reinigend – ebenfalls ein Resultat der durchdachten Hydraulik: Die Strömungswege sind so konzipiert, dass abfließendes Wasser allen Schmutz mitnimmt. Möchten auch Sie Ihr Bad durch eine bodengleiche Dusche komfortabler, sicherer und hygienischer machen und dadurch dessen Wert steigern? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich dazu und stehen Ihnen zur Vereinbarung eines Termins unter Telefon 0221 9440422-0 zur Verfügung. Quelle: Haustechnik-Dialog, BitSign GmbH, Postfach 210121, 30401 Hannover
www.haustechnikdialog.de
Wie geht es weiter mit der Dichtheitsprüfung? Zu dieser Thematik gaben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln am 19.12.11 folgende Pressemitteilung heraus:
„Über die Medien ist bekannt geworden, dass Umweltminister Remmel im Januar eine Novelle zum § 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen einbringen will, die diesen Paragraphen
bürgerfreundlicher gestalten soll. Nähere Einzelheiten sind derzeit nicht zu erfahren.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf unsere Internetseite
Nach letzten Informationen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln liegen den politischen Vertretern derzeit zwei völlig unterschiedliche Gesetzentwürfe und eine neue Rechtsverordnung zur Beratung
vor. Welches Ergebnis die Beratungen der politischen Gremien im Düsseldorfer Landtag haben werden, bleibt abzuwarten. Der Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln wird sich dafür einsetzen,
dass es insbesondere in Wasserschutzzonen weiterhin verbindliche Regeln geben wird und all diejenigen, die bisher aus Verpflichtung und Vertrauen auf die Gesetzgebung eine Prüfung
durchgeführt haben, nicht schlechter gestellt werden als alle anderen.
04.01.2012 Keine Chance für Väterchen Frost
Wasserentnahmestellen für den Garten oder in der Garage sind am stärksten gefährdet: Sinken die Temperaturen unter 0° Celsius, kann Wasser in Leitungen und Armaturen gefrieren und diese
beschädigen oder zum Platzen bringen. Besonders kostspielig kann es werden, wenn das Wasser ins Mauerwerk, die Gebäudedämmung oder in den Innenbereich eingedrungen ist. Mussten bislang
Außenzapfstellen zu Beginn der Frostperiode deshalb abgesperrt und aufwändig entleert werden, bieten die deutschen Markenhersteller nachhaltiger Sanitärlösungen jetzt Armaturen, die komfortabel
in der Anwendung sind und zugleich dem Frost trotzen. Sicher und hygienisch Hersteller wie Honeywell, Kemper, NIL Gampper und Schell haben Systeme entwickelt, bei denen das
Absperrventil im geheizten Hausinneren liegt. So sind die Zuleitungen vor Kälte und Frost geschützt. Die Zapfstelle befindet sich dabei nach wie vor im Außenbereich und kann wie gewohnt bedient und
dort beispielsweise der Gartenschlauch angeschlossen werden. Zudem sorgt eine neuartige Belüftungstechnik dafür, dass nach der Benutzung das restliche Wasser automatisch aus der Armatur
abfließt. Das mühsame Entleeren und Absperren der Wasserleitungen gehört damit der Vergangenheit an. Die automatische Selbstentleerung hat darüber hinaus den großen Vorteil, dass kein stehendes
Wasser in der Armatur zurückbleibt und verkeimen kann. Werterhalt und Trinkwasserschutz Für Hausbesitzer und Objektbetreiber lohnt sich die Investition in frostsichere Armaturen mehrfach:
Sie sind praktisch, sorgen dafür, dass die wertvolle Ressource Trinkwasser im Haus vor Verunreinigung durch stagnierendes Wasser in selten genutzten Außenleitungen geschützt ist und
können auch bei bestehenden Gebäuden problemlos nachgerüstet werden.
02.01.2012 Für Hausbauer und Sanierer - KfW fördert mehr
Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus und intensiviert damit ihr Engagement bei der Bewältigung des Klimawandels und der wachsenden demographischen Herausforderungen. Mit
dem neuen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz
eingeführt. Damit soll den besonderen Herausforderungen, die ein energetischer Umbau z.B. bei einer historisch oder architektonisch besonders wertvollen Fassade mit sich bringt, Rechnung getragen werden.Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" unterstützt.
Barrierereduziertes Wohnen bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt. Die KfW führt das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen
zum Abbau von Barrieren, z.B. der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren und der Einbau von Aufzügen. Der Anbau von Terrassen, Balkonen oder Loggien kann nicht mitfinanziert
werden. Gefördert werden jedoch die Herstellung einer schwellenlosen Erreichbarkeit von vorhandenen Freisitzen sowie die Ausstattung von vorhandenen Brüstungen mit Durchsichten ab einer Höhe von 60 cm über dem Bodenniveau. Neu ist die Einführung des Förderstandards "Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses.
Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u. a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Quelle: Haustechnik-Dialog, BitSign GmbH, Postfach 210121, 30401 Hannover
www.haustechnikdialog.de
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